Wohn(t)raum
Family-Sommer-Spaß
im Kinderhotel Tyrol in Naturns bei Meran Südtirol
Der Hochsommer sprudelt vor Urlaubsglück. Erlebnis für die ganze Familie
ab 14.07.2012
Detail >Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittversicherung unseres Familienhotels in Südtirol ~ Italien
REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG
Der Versicherungsschutz beginnt vom Datum der Buchung bis zum Aufenthaltsbeginn (Ankunftstag) im Hotel.
Die Prämie beträgt € 70,00 pro Buchungswoche und Familie; Einzeltage € 10,00
20% Selbstbehalt, berechnet auf den Logiepreis ohne Verpflegung für die gebuchte Aufenthaltsdauer (nicht auf Frühstück oder ¾ Verwöhnpension).
- Der Einfachheit halber schließt die Anzahlung die Versicherungsprämie mit ein.
WICHTIG: BITTE VERMERKEN SIE AUF IHRER BUCHUNGSBESTÄTIGUNG, falls mit Reiserücktrittsversicherung gewünscht wird.
Leistungsblatt zur Reiserücktrittsversicherung
- Der Gast informiert uns so schnell als möglich über die Reiseverhinderung. Sofortige Beibringung einer ärztlichen Bescheinigung mit Diagnose, datummäßig auf den Stornotag abgestimmt und Reiseunfähigkeit durch Ihren Arzt.
- Bescheinigung durch die Behörde (Todesfall, Sachschäden etc.).
Was gilt als Versicherungsfall?
Ein Versicherungsfall liegt dann vor, wenn durch einen nachstehend genannten Grund es dem Gast unmöglich ist, die Hotelbuchung anzutreten oder verspätet wahrzunehmen zu können.
- Schwerer Unfall oder unerwartete Erkrankung des Versicherten, Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Schwiegereltern. Tod einer Person des obgenannten angeführten Personenkreises oder der Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegerkinder einer versicherten Person.
- Plötzlich eintretende, unvorhersehbare Schwangerschaftsbeschwerden einer versicherten Person.
- Bedeutender Sachschaden am Eigentum einer versicherten Person an deren Wohnort infolge Feuer oder Wasser bzw. Naturkatastrophen, der deren Anwesenheit eben oder zwingend erforderlich macht.
Kein Versicherungsfall liegt insbesondere vor:
- Bei Erkrankung oder Unfällen, die in den letzten sechs Monaten vor Abschluss der Versicherung behandelt oder behandlungsdürftig gewesen sind.
- Wenn für den Versicherten der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung vorhersehbar gewesen ist oder der Versicherte vorsätzliche oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Was wird ersetzt?
Der Versicherer ersetzt abzüglich eines Selbstbehaltes von 20 %, welcher zu Lasten des Gastes verbleibt, bei folgenden Buchungsstornos:
- zwischen drei und einem Monat vor Ankunftstag drei Buchungstage
- einem Monat und Ankunftstag die gesamten Buchungstage
- bei verspäteter Anreise die nicht in Anspruch genommenen Buchungstage









